BZ-Kolumne

Sterbehilfe

Auch wenn es bereits fünfzehn Jahre zurückliegt: Es hat mich sehr bewegt, wie Papst Johannes Paul II. sein Sterben öffentlich sichtbar machte. Die ganze Welt nahm Anteil an seinem Leid, an seinem Mut und an seinem Sterben. Die ganze Welt begleitete ihn in seiner Gebrechlichkeit und Hinfälligkeit. Wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, erinnere ich daran. Denn mit seinem Urteil hat unser höchstes Gericht dem Schutz des Lebens und der Freiheit der Sterbenden einen Bärendienst erwiesen.
Gerade wenn ein Mensch in seiner Not, seinem Leid und seiner Einsamkeit eine Selbsttötung erwägt, ist es wichtig, seine Freiheit zu schützen. Immer wieder berichten Menschen, die ein solches Tief überwunden haben, dass sie danach viel tiefer wahrnehmen, wie wertvoll ihnen das Leben ist.
Ich habe zudem nicht verstanden, warum das Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend berücksichtigt hat, wie verheerend sich die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung auf alte und kranke Menschen in unseren Nachbarländern auswirkt, warum sollte es ausgerechnet in Deutschland anders sein? Natürlich wird es auch in Deutschland eine Rolle spielen, wenn der finanzielle, soziale und psychische Druck steigt, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen, wenn es doch „das Beste“ für die Betroffenen und ihre Umgebung wäre.

Selbsttötung darf nicht etwas ganz Normales werden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf nicht das Ende einer gesellschaftlichen Debatte sein. Gemeinsam mit vielen gesellschaftlichen Gruppen wie der Hospizbewegung werden wir uns auch künftig für das Leben im Sterben stark machen. Das Urteil fordert uns alle heraus, Menschen am Ende ihres Lebens nicht allein zu lassen, sie zu begleiten und zu unterstützen in ihrem Leiden, ihre Schmerzen zu lindern, und bei ihnen auszuharren.