BZ-Kolumne

Der Blasiussegen

Wer morgen am Ende des Gottesdienstes noch bleibt, kann einen ganz besonderen Segen empfangen: der Priester kommt noch einmal an die Stufen des Altars mit zwei gekreuzten brennenden Kerzen in der Hand und spendet den sogenannten Blasiussegen. Dieser Segen erinnert an den heiligen Blasius, der morgen Namenstag hat, und soll besonders gegen Krankheiten schützen.

Der heilige Blasius hatte bereits eine beeindruckende Karriere hinter sich als Arzt und Bischof, als er der Überlieferung nach um das Jahr 316 im Gefängnis einen Jungen, der sich an einer Fischgräte verschluckt hatte, vor dem Erstickungstod rettete. Er soll ihm nicht einfach beherzt auf den Rücken geklopft oder zu chirurgischen Maßnahmen gegriffen haben, nein, allein sein Gebet soll den Jungen gerettet haben.
Sie mögen das für überholt und altmodisch halten, aber nach wie vor gibt es Menschen, die davon überzeugt sind, dass der Blasiussegen schützt. Das heißt nicht, dass man nicht sorgsam mit seiner Gesundheit umgehen soll und sich mit Schal und Hustenbonbons ausstattet, wenn man sich der feuchten Kälte aussetzt. Der Blasiussegen ist ja kein Versicherungsschutz, kein Grund sich leichtfertig zu verhalten.
Wer sein Leben – hier in besonderer Weise seine Gesundheit – unter Gottes Segen stellt, anerkennt, dass er oder sie nicht alle „Risiken und Nebenwirkungen“ des Lebens in seiner Hand hält, sondern sie in Gottes Hand legt.

Wer den Segen Gottes erbittet, versteht, dass er nicht selbst und keine Medizin der Welt alles wieder heil machen können.

Segen ist kein Zauber, Segen ist Beziehung und Vertrauen. Und Segen ist Solidarität: auch wenn die Zahl derer, die um den Blasiussegen bitten, zurückgeht: er gilt allen Kranken, auch denen, die gar nicht daran glauben. Der Segen bringt zum Ausdruck: wir haben Euch nicht vergessen!