BZ-Kolumne

Religiöse Symbole und die eigene Glaubensüberzeugung

Christliche Symbole wie das Kruzifix oder das Ordenskleid haben in deutschen Schulen keinen Vorrang vor den optischen Glaubensäußerungen anderer Religionen - sagen die Verfassungsrichter. Das mag zunächst verwundern; denn blickt man auf die Wurzeln unserer Kultur, liegen diese objektiv im Judentum und im Christentum - ob einem das subjektiv passt oder nicht. Dennoch muss das Karlsruher Urteil, das ein generelles Verbot des Kopftuchs an deutschen Schulen zurückweist, nicht als "Untergang des Abendlandes" beklagt werden. Es ist ja der Versuch, den staatlichen Gleichheitsgrundsatz sowie die garantierte Religionsfreiheit anzuerkennen.

Das Urteil verpflichtet den Staat, das "Zur-schau-stellen" eines religiösen Bekenntnisses zu dulden. Damit haben religiöse Symbole ihren Platz auch im öffentlichen Bereich. Der Berliner Senat wird nun umdenken müssen. Skeptiker wird dies aber kaum von ihrem Unbehagen abbringen, weil sie - nicht zu Unrecht - auf manche kämpferische Ausprägung des Islam verweisen können.

Nach Auffassung der Richter stellt das Tragen eines religiösen Symbols wie das Kopftuch jedoch  keine Gefährdung für den Schulfrieden dar. Trotzdem macht es natürlich einen Unterschied, ob mit der Kopfbedeckung religiöse Selbstverständlichkeit oder Identität verbunden werden, oder eine politische Demonstration bzw. mögliche Provokation.

Immerhin birgt das Urteil der Verfassungsrichter zumindest die Chance, dass wir religiösen Traditionen respektvoll und angstfrei begegnen lernen. Was sich im Klassenzimmer wie auf der Straße allerdings erst beweisen muss; denn ich wünsche mir solchen Respekt nicht nur für die muslimische Lehrerin, sondern für den Juden, der seine Kippa trägt oder für die Ordensfrau in ihrem traditionellen Gewand.

In diesem Sinne sollte man das Urteil dafür nutzen, sich der eigenen Glaubensüberzeugung sowie der Wurzeln unserer Kultur wieder bewusster zu werden.