BZ-Kolumne

Warum wir Sterbenden nicht beim Selbstmord helfen dürfen

Vielleicht ist es ja gut, dass wir über das Sterben sprechen. Die Reklame versucht uns ja dauernd nur den meist jungen, lebensfrohen und gesunden Menschen vor Augen zu stellen. Aber wie und was der Mensch wirklich ist, erfährt man wohl besser in den Krankenhäusern und Sterbekliniken.

Darum bemüht sich die Hospizbewegung seit langem, auch den letzten und wichtigen Abschnitt unseres Lebens ins Gespräch zu bringen. Sterbende brauchen Hilfe: sie brauchen Menschen, die da sind, und sie brauchen Linderung ihrer Schmerzen.
In diesem Sinn brauchen wir „Sterbehilfe“ – als Hilfe beim, nicht als Hilfe zum Sterben.
Wenn unter dem Begriff „Sterbehilfe“ jetzt aber über die Beihilfe zum Selbstmord oder über die Tötung auf Verlangen diskutiert wird, ist das Irreführung und Schönfärberei, jedoch keine Hilfe.

Ich bin nicht blauäugig. Ich weiß sehr wohl, dass für manchen, der im Sterben liegt, der Tod Erlösung aus einer Situation sein kann, die geprägt ist von Schmerzen und Einsamkeit, von Ohnmacht und Abhängigkeit und von dem Gefühl anderen zur Last zu fallen. Ich weiß auch, dass Ärzte, Krankenschwestern oder Pfleger immer wieder mit dem Wunsch konfrontiert werden, Todkranken im Sterben zu helfen. Und ich weiß auch, dass in anderen Ländern anders darüber gedacht und gesetzlich geurteilt wird.
Doch auch die sogenannten „Argumente dafür“ können an meinem Nein zur Beihilfe zum Suizid nichts ändern.

Die christliche Religion hat einen Stifter, der weiß, was Leiden und Sterben bedeutet. Jesus selber hat dies auf grausamste Weise durchlebt. Dafür steht seitdem das Kreuz. Aber er hatte beim Kreuztragen auch einen Helfer, der ihm das Kreuz zwar nicht abgenommen, aber doch ein Stück weit mitgetragen hat.
Wir dürfen Sterbende nicht ohne Hilfe lassen. Aber wir dürfen sie nicht töten oder ihnen beim Suizid helfen. Das Recht, einen Menschen zu töten, darf sich keiner nehmen und kein Staat sollte es durch fragwürdige Gesetze gewähren.