Vor 25 Jahren wurde der Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet. Die Erzbischöfe von Berlin und Hamburg, Heiner Koch und Stefan Heße, ziehen eine positive Bilanz der Zusammenarbeit:
„Es war damals gut und wichtig, diesen Vertrag zu machen, denn er hat sich bis heute bewährt. Er ist ein starkes Instrument für ein gutes Miteinander von katholischer Kirche und staatlichen Einrichtungen. Er gibt uns Freiheit in unserer religiösen Entwicklung und regelt verlässlich, wo wir kirchlich und seelsorgerisch das Bundesland in seinen Aufgaben zum Wohl der Menschen unterstützen können. Dazu gehören beispielsweise die Gefängnisseelsorge und die Polizeiseelsorge oder die Möglichkeit Religionsunterricht in den Schulen zu erteilen oder Katholische Theologie an der Universität Rostock zu lehren. Er bereichert somit die Vertragspartner und sorgt für ein immer besseres Kennenlernen und lässt uns dadurch leichter die Herausforderungen der Zeit gemeinsam annehmen.“
Der Staatskirchenvertrag wurde am 15. September 1997 vom Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Giovanni Lajolo, und Ministerpräsident Dr. Bernd Seite in Schwerin unterzeichnet. Es waren die ersten Verhandlungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die beiden Erzbistümer und den Heiligen Stuhl. Ziel eines solchen Vertrages ist es, das Zusammenleben zwischen Staat und Kirche rechtlich so zu ordnen, dass unter Wahrung der jeweiligen Eigenständigkeit eine möglichst fruchtbringende Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen ermöglicht wird. Neben den christlichen Kirchen gibt es solche Verträge des Staates beispielsweise auch mit jüdischen und muslimischen Gemeinschaften.
In Mecklenburg-Vorpommern leben rund 54.000 katholische Christen. Die in Mecklenburg gehören zum Erzbistum Hamburg und in Vorpommern zum Erzbistum Berlin.