Thema: Religionsfreiheit
Position der katholischen Kirche
In dem Dokument Dignitas humanae erkennt die Katholische Kirche 1965 die Religionsfreiheit an. Sie setzt sich nicht nur für die Religionsfreiheit ein, sondern auch für ein gutes Miteinander der Religionen. Sie unterstützt weltweit die Religionsfreiheit und setzt sich für verfolgte Christinnen und Christen ebenso ein wie für Verfolgte anderer Religionsgemeinschaften.
Position der SPD
- Der Dialog ist uns auch mit anderen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, wie den Muslimen, den jüdischen Gemeinden oder den Humanisten, wichtig.
- Gleichbehandlung unabhängig von Religion, Sicherheit für alle Aktionsplan gegen Antisemitismus, Antisemitismusbeauftragter.
Position der AfD
- Das Verbot des Schächtens richtet sich aber gegen jüd. und muslim. Glaubensgemeinschaften.
- Anerkennung der Religionsfreiheit für muslimische Staatsbürger nach Artikel 4 GG, aber strikte Begrenzung und Reduzierung muslimischer Migration
Position der CDU
- Dialog mit den Kirchen und allen Religionsgemeinschaften intensivieren.
Position der Linken
- Die Linke steht für doppelte Religionsfreiheit und den Schutz von Menschen jeglicher Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften.
- Zugleich fordern wir die institutionelle Trennung von Staat und Kirchen — und damit Transparenz, Gleichheit und faire Regeln für alle.
Position der Grünen
- Beibehalt des Antisemitismusbeauftragten und der Integrationsbeauftragten
Position der FDP
- Unser Rechtsstaat setzt den Rahmen. Er garantiert Gleichberechtigung, schützt Minderheiten, die sexuelle Identität und sichert die Religionsfreiheit.
Position des BSW
- Klare Abgrenzung gegenüber religiösen oder ideologischen Strömungen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Frage stellen.
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Die Reihenfolge der aufgeführten Parteien entspricht der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl erreichten Stimmenzahlen. Weitere Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Die Auswahl erfolgte nach Sichtung und Stichwortsuche in den Programmen; sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.