Ab Palmsonntag: „Sonntagspflicht“ wieder eingeführt „Es freut mich, dass sich das öffentliche wie auch das kirchliche Leben weiter normalisiert“

Foto: wikipedia

„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern“ (Can. 1247 CIC).

Diese Regel, die sog. Sonntagspflicht, war aufgrund der Coronapandemie und der entsprechend einzuhaltenden Vorsichtsmaßnahmen mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand der Gläubigen, vor allem kranker und alter Menschen, aufgehoben worden.

Wegen der Entwicklung der Pandemie kann es nun verantwortet werden, diese Aufhebung zurückzuziehen. Ab Palmsonntag, 2. April 2023, gilt daher für alle Gläubigen wieder die Pflicht, an Sonn- und Feiertagen die Heilige Messe mitzufeiern.

Das Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin bleibt wegen der noch bestehenden Infektionsgefahr in Kraft, so dass die Gesundheitsgefährdung reduziert werden kann.

In einem diesbezüglichen Rundschreiben erklärt Generalvikar Pater Manfred Kollig SSCC: „Es freut mich, dass sich vor dem Osterfest das öffentliche wie auch das kirchliche Leben weiter normalisiert.

Moraltheologe begrüßt Rückkehr zur Sonntagspflicht