Bis zum 31. Dezember 2016 lagen im Erzbistum Berlin 53 Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst vor. Im Jahr 2016 wurden vier neue Vorwürfe erhoben. Insgesamt gehen die Vorwürfe bis auf das Jahr 1947 zurück, die Beschuldigten sind zum Teil verstorben. Seit dem Jahr 2002 werden Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs systematisch erfasst.
Derzeit ist für einen zum Zeitpunkt des Vorjahresberichts laufenden Fall noch ein staatliches bzw. kirchliches Verfahren anhängig. Das andere laufende Verfahren aus dem Jahr 2015 wurde im Jahr 2016 abgeschlossen. Weiterhin wurde im Jahr 2016 ein Verfahren neu aufgenommen und auch bereits abgeschlossen, so dass es derzeit insgesamt ein laufendes Verfahren gibt.
Im Jahr 2016 wurde kein neuer Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, gestellt. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Anträge weiterhin auf 19. Über alle Anträge ist bereits entschieden worden. Im Jahr 2016 hat das Erzbistum Berlin 5.000 € Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, gezahlt. Somit beträgt die Gesamtsumme der Zahlungen an Betroffene bis Ende 2016 im Erzbistum Berlin 85.000 €.
Die Erstattungssumme für psychotherapeutische Leistungen (einschließlich Paartherapie) bis zum 31.12.2016 beträgt insgesamt 25.228 €. Zusätzlich wurden insgesamt 2.538 € für Fahrten zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlungen erstattet.
In diesem Bericht sind nicht die Verdachtsfälle, die bei Orden im Bereich des Erzbistums eingegangen sind, erfasst.
Die beauftragte Ansprechperson für Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, Rita Viernickel, steht weiterhin für Anzeigen des sexuellen Missbrauchs im Bereich des Erzbistums Berlin und für entsprechende Anträge auf finanzielle Leistungen zur Verfügung.
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