Bis zum 15. Dezember 2017 lagen im Erzbistum Berlin 59 Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst vor. Im Jahr 2017 wurden demnach sechs neue Vorwürfe erhoben.
Insgesamt gehen die Vorwürfe bis auf das Jahr 1947 zurück, die Beschuldigten sind zum Teil verstorben. Seit dem Jahr 2002 werden Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs systematisch erfasst.
Ende 2017 wurde ein kirchliches Ermittlungsverfahren wieder neu aufgenommen. Ein im Jahr 2015 begonnenes Verfahren wurde sowohl staatlich als auch kirchlich abgeschlossen.
Im Jahr 2017 wurde kein neuer Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, gestellt. Bisher wurden beim Erzbistum Berlin 19 Anträge gestellt und bewilligt mit einer Gesamtsumme der Zahlungen an Betroffene von 85.000 €.
Darüber hinaus wurden mittlerweile rund 30.000 € aufgewendet an Erstattungen für psychotherapeutische Leistungen und entstandene Fahrtkosten.
In diesem Zwischenbericht sind nicht die Verdachtsfälle, die bei Orden im Bereich des Erzbistums eingegangen sind, erfasst.
Die beauftragte Ansprechperson für Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, Sigrid Richter-Unger, steht weiterhin für Anzeigen des sexuellen Missbrauchs im Bereich des Erzbistums Berlin und für entsprechende Anträge auf finanzielle Leistungen zur Verfügung.
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