Aktualisiertes Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin

Viele Corona-Schutz-Maßnahmen entfallen heute in Berlin und am 3.4.2022 im Land Brandenburg. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die bestehenden Maßnahmen bis 27.04.2022 verlängert.

Mit diesen Lockerungen passen wir das Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin an. Damit verbunden appellieren wir eindringlich an alle Mitfeiernden, sich und andere Menschen in bewährter Form zu schützen. Weil sowohl die Masken- als auch die Abstandspflicht entfallen, empfehlen wir dringend, während des Gottesdienstes weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und selbst auf angemessene Abstände zu achten. Wenn die rechtlichen Vorschriften gelockert werden und Maßnahmen nicht meht eingefordert werden können, bleibt umso mehr die Verantwortung jedes und jeder Einzelnen, sich und andere durch freiwillige Maßnahmen zu schützen.

Für alle nicht-gottesdienstlichen Veranstaltungen gelten die Regelungen des entsprechenden Bundeslandes. Auch hier empfehlen wir dringend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und selbst auf angemessene Abstände zu achten.

Für die Pfarreien in Berlin und Brandenburg gilt das aktualisierte Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin vom 01.04.2022. Sollten die Infektionslage und die Krankheitsquote in den Ländern Berlin oder Brandenburg weiter steigen, könnten neue Beschränkungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeführt werden.

Für die Pfarreien in Vorpommern gilt vorerst bis 27.04.2022 zusätzlich die Abstansregelung und Maskenpflicht.

Für die Feier des Triduums gelten folgende Einschränkungen:
Bei der Fußwaschung am Gründonnerstag gießt der Priester jedem/jeder einzelnen Wasser über die Füße/den Fuß und trocknet sie/ihn ab. Jedes Handtuch wird nur einmal verwendet. Die Ministrantinnen und Ministranten unterstützen den Priester bei der Fußwaschung. Vor und nach dem Ritus desinfiziert sich der Priester abseits des Altares die Hände.

Die Kelchkommunion der Gläubigen entfällt in jeglicher Form.

Die Kreuzverehrung am Karfreitag erfolgt durch eine Kniebeuge oder ein anderes geeignetes Zeichen der Verehrung. Das Küssen des Kreuzes ist untersagt.

 

Rundschreiben mit aktualisiertem Schutzkonzept