Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt ein neuer Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern.
Das Land Berlin hat am 27.9.2022 die Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Im Land Brandenburg gilt seit dem 1.10.2022 zum 28.10.2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Änderungen im Vergleich zu den aktuell geltenden Corona-Regeln gibt es vorerst nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Landesverordnung ab dem 1.10.2022 das neue Infektionsschutzgesetz. Weitergehenden Schutzmaßnahmen sind laut Landesregierung derzeit nicht notwendig.
Im Zuge dessen hat das Erzbistum Berlin das Schutzkonzept für die Feier von Gottesdiensten im Erzbistum Berlin angepasst. Damit verbunden wird eindringlich an alle Mitfeiernden apelliert, sich und andere Menschen in bewährter Form zu schützen. Es wird daher dringend empfohlen, während des Gottesdienstes eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn der Abstand weniger als 1,5 Meter beträgt.
Für alle nicht-gottesdienstlichen Veranstaltungen gelten die Regelungen der entsprechenden Landesverordnung. Auch hier wird dringend empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn der Abstand weniger als 1,5 Meter beträgt.