Die Ausschreibung zur Mitarbeit in einem interdiözesanen Betroffenenbeirat wurde erweitert, aktualisiert und entfristet.
So werden künftig zur Mitarbeit auch Personen gesucht, die „im Bereich der katholischen Kirche sexuelle Gewalt erlitten haben“, die Einschränkung auf die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz sowie die Katholische Militärseelsorge entfällt.
Zudem ist es künftig zwar weiterhin „sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig, dass die Personen ihren Wohnsitz in den genannten (Erz-)Diözesen haben.“
Die bereits berufenen Mitglieder haben sich zweimal getroffen, sie erhoffen sich von der aktualisierten Ausschreibung die Mitarbeit von weiteren Betroffenen. Daher hat sich der Beirat formal bisher noch nicht konstituiert.