Stellungnahme zur Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur
„Entscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin zum Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung des Erzbistums Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat, für die Um- und Neugestaltung der denkmalgeschützten St. Hedwigs-Kathedrale sowie des Bernhard-Lichtenberg-Hauses in Berlin-Mitte“
vom 16. Februar 2018:
Die St. Hedwigs-Kathedrale ist die Haupt- und Bischofskirche des Erzbistums Berlin und zusammen mit dem Bernhard-Lichtenberg-Haus dessen sichtbare Mitte.
Anlässlich der dringend erforderlichen Sanierung wurde eine Umgestaltung des Gesamtensembles aufgrund der heutigen theologisch-liturgischen Erfordernisse in Angriff genommen.
Auf der Grundlage des Entwurfs der Preisträger eines offenen Realisierungswettbewerbs hat das Erzbistum Berlin am 31. August 2017 einen Antrag auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung gestellt.
Nach konstruktiven Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden und mit dem Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, hat heute, am 16. Februar 2018, die Senatsverwaltung für Kultur und Europa angekündigt, die denkmalrechtliche Genehmigung zu erteilen.
Das Erzbistum Berlin freut sich über diese Entscheidung und würdigt die sorgfältige Prüfung des Projekts und die Sensibilität im Umgang mit diesem für die Katholische Kirche und das Land Berlin bedeutenden Vorhaben.