„Wir freuen uns darauf, wieder Gottesdienste feiern zu können“
In einer ersten Reaktion hat sich Erzbischof Dr. Heiner Koch wie folgt zu den Lockerungen der Corona-Regelungen durch das Land Berlin geäußert:
„Es war für Christen – auch für die orthodoxen Schwestern und Brüder, die erst am vergangenen Sonntag Ostern gefeiert haben – eine schwere aber richtige Entscheidung auf öffentliche Gottesdienste zu verzichten. Umso mehr freuen wir uns jetzt über die angekündigten Lockerungen, die es uns ermöglichen unter Auflagen und mit Begrenzungen Gottesdienste wieder zu feiern. Wir werden entsprechende Schutzkonzepte ausarbeiten, um dies auch verantwortlich tun zu können. Wir danken allen, die besonnen und maßvoll uns in dieser Krise beraten und begleitet haben. Weiterhin trägt uns die Hoffnung auf weitere Lockerungen, und dass wir die Krise gemeinsam gut überwinden werden.“
Zu den am 17. April 2020 in Potsdam vorgestellten Regelungen zur Corona-Eindämmung für das Land Brandenburg erklärt Erzbischof Dr. Heiner Koch:
„Ich begrüße ausdrücklich die Möglichkeit, in den nächsten Tagen zumindest anlässlich von Taufen, Trauerfeiern und anderen wichtigen Anlässen Gottesdienste mit bis zu 20 Personen durchführen zu können, auch wenn das keinen Ersatz für die Durchführung regulärer Sonntagsgottesdienste darstellt. Ich danke allen, die sich für einen solchen ersten Schritt eingesetzt haben.
Mir ist es wichtig, dass auch die Landesregierung nochmals klargestellt hat, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt. In dieses wie auch andere Grundrechte wird derzeit massiv eingegriffen. Einigkeit muss darüber bestehen, dass derartige Eingriffe – wie auch das Bundesverfassungsgericht in den letzten Tagen mehrfach betont hat – nur gerechtfertigt sind, soweit sie zwingend notwendig sind und der von allen gewünschte Erfolg – die Beschränkung der Infektionszahlen – anders nicht erreicht werden kann.
Daher begrüße ich die Ankündigung, dass die Staatskanzlei auf der Grundlage der bereits von beiden großen Kirchen vorgelegten Vorschläge zeitnah eine Verständigung zur Durchführung von Gottesdiensten unter Einhaltung aller Hygienevorschriften mit allen Glaubensgemeinschaften herbeiführen werde.“