Erzbistum Berlin, Bistum Görlitz und Katholische Militärseelsorge schreiben Betroffenenbeirat aus

Betroffene von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch zur Mitwirkung in einem neu zu gründenden Betroffenenbeirat gebeten

Das Erzbistum Berlin, das Bistum Görlitz und die Katholische Militärseelsorge stellen sich gemeinsam ihrer Verantwortung für eine unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch in der Katholischen Kirche, indem sie diese gemeinsam organisieren.

Betroffene von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch im Zuständigkeitsbereich dieser Institutionen werden zur Mitwirkung in einem neu zu gründenden Betroffenenbeirat gebeten. Sie sollen so am Aufarbeitungsprozess maßgeblich beteiligt werden.

Die vollständige Ausschreibung und der Interessenbekundungsbogen sowie das Statut für den Beirat sind dieser Pressemeldung beigefügt und finden sich unter www.erzbistumberlin.de/betroffenenbeirat.

Grundlage ist unter anderem die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch", die zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) 2020 vereinbart wurde.

Nächste Schritte:

  • Interessenbekundungen von Betroffenen sind ab sofort bis zum 30. April 2026 ausschließlich über den entsprechenden Bogen ausgedruckt per Post erbeten an:
    Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
    Geschäftsstelle des Interdiözesanen Betroffenenbeirats
    Niederwallstraße 8 – 9, 10117 Berlin
  • Eine Auswahlkommission wird voraussichtlich ab Mai 2026 die Interessenbekundungen prüfen und mit einzelnen Interessenten Auswahlgespräche führen.
  • Ein unabhängiger Betroffenenbeirat wird sich gründen.
  • Im Anschluss wird die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs / sexualisierter Gewalt der (Erz-) Bistümer Berlin, Görlitz und der Katholischen Militärseelsorge neu eingerichtet werden. Hieran wird der Betroffenenbeirat – entsprechend den Standards der Betroffenenbeteiligung – beteiligt. Damit soll der laufende Prozess zur Aufklärung, Anerkennung und Analyse von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch im Raum der Katholischen Kirche wirkungsvoll fortgesetzt werden.
  • Die bereits erfolgte Ausschreibung einer Studie wird der neu gegründeten IKA übergeben mit der Bitte, sie fortzusetzen.

Anlagen: