Erzbistum Berlin führt einkommensabhängiges Schulgeld ein

Das Erzbistum Berlin führt für seine 26 Schulen mit 8.500 Schulplätzen und 900 Arbeitsplätzen in Berlin und Brandenburg zum Schuljahresbeginn 2024/2025 ein einkommensabhängiges Schulgeld ein.

Maßgeblich für die Entscheidung ist es, weiter in die Qualität der Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin zu investieren. Denn Bildung – in Kitas, Schulen, Hochschule und Religionsunterricht – wird ein Schwerpunkt des pastoralen kirchlichen Handelns im Erzbistum Berlin bleiben.

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat (DVR), das höchste Finanzgremium im Erzbistum Berlin, hat die Einführung entsprechend beschlossen.

Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden in die weitere Qualitätsentwicklung an den katholischen Schulen investiert.

Mit der Einführung eines einkommensabhängigen Schulgelds ist davon auszugehen, dass es sozial gerechter wird.

Das jährliche Schulgeld wird 3,4 % des zu versteuernden Einkommens zuzüglich des Einkommens, das gemäß § 32b EStG unter einem steuerlichen Progressionsvorbehalt steht, betragen; bei einer Untergrenze von 25.000,00 EUR und einer Obergrenze von 150.000 EUR. Bis zu einem Einkommen von 25.000 EUR wird ein Mindestschulgeld in Höhe von 20 EUR pro Kind pro Monat erhoben.

Geschwisterermäßigung wird für Schüler:innen gewährt, die gleichzeitig an Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin beschult werden. Für das 2. Kind wird das Schulgeld auf 75 %, für das 3. Kind auf 50 % reduziert. Für das 4. Kind und die folgenden Kinder entfällt das Schulgeld.

Einkommensabhängiges Schulgeld wird für alle Verträge ab dem Schuljahr 2024/25 eingeführt. Bestehende Verträge, die für das Schuljahr 2023/2024 und davor abgeschlossen worden sind, laufen unverändert weiter und unterliegen nicht der neuen Schulgeldregelung. Das Schulgeld für diese Verträge wird sich ab dem Schuljahr 2024/2025 im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erhöhen.

Zum Schuljahr 2024/2025 besteht für die Altverträge einmalig die Möglichkeit auf Antrag in das einkommensabhängige Schulgeldmodell zu wechseln.

Für Härtefalle sind auf Antrag entsprechende Ermäßigungen möglich. Darüber entscheidet eine Kommission aus Vertreter:innen des Trägers, der Eltern und der Schulleitungen.

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