Gemeinsame Geschäftsordnung für Notfallseelsorge- und Kriseninterventionspartner

Foto: M. Schneider

Am Mittwoch, dem 25. Januar 2023, haben die acht Partner der Notfallseelsorge/ Krisenintervention Berlin eine gemeinsame Geschäftsordnung unterzeichnet, um in Notfällen noch besser zusammenarbeiten zu können. Die beiden Kirchen in Berlin, die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) und das Erzbistum Berlin haben mit allen Hilfsorganisationen und der Muslimischen Notfallseelsorge eine Arbeitsgemeinschaft analog zum Rettungsdienst in Berlin vereinbart. Das ist eine bundesweit einmalige Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.

Damit bereiten sich die Partner der Notfallseelsorge/ Krisenintervention Berlin auf die Umsetzung des Gesetzes zur Psychosozialen Notfallversorgung vom 11. September 2021 vor. Darin heißt es, dass sie mit der Organisation und Durchführung beauftragt werden können. Die Geschäftsordnung der Partner dient als sichtbares Zeichen des gemeinschaftlichen Vorgehens.

„Damit können wir operativ-taktische Standards, wie Alarmierung und Kommunikation im Rahmen der Qualitätssicherung der Arbeit sicherstellen“, betont Pfarrer Justus Münster, der Leiter der evangelischen Notfallseelsorge in Berlin. „Besonders die auskömmliche Finanzierung des für Menschen in Not wichtigen und kostenfreien Angebots ist in diesem Rahmen wichtig.“

Die Notfallseelsorge/ Krisenintervention Berlin ist ein Zusammenschluss der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit dem Erzbistum Berlin und dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Malteser Hilfsdienst, des Berliner Roten Kreuzes, der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschaft sowie der Muslimischen Notfallseelsorge in Berlin. Mehr als 150 ehrenamtliche Helfer:innen arbeiten hier mit und leisten mehr als 350 ehrenamtliche Einsätze im Jahr. Im letzten Jahr ist vor allem der Einsatz am Tauentzien noch in Erinnerung.