"Grundsätzlich unter 2G-Bedingungen" Schutzkonzept für die Advents- und Weihnachtszeit

Für die Feier der Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit hat das Erzbistum Berlin festgelegt, dass Sonn- und Feiertagsgottesdienste in Kirchen und Innenräumen grundsätzlich unter 2G-Bedingungen zu feiern sind.  Die Maskenpflicht beim Gemeindegesang gilt im Freien genauso wie in der Kirche.

Personal mit unmittelbarem Kontakt zu den Mitfeiernden sowie für den Gottesdienst unabdingbare Personen müssen die 2G-Bedingung erfüllen oder vor jedem Gottesdienst eine negative Testung nachweisen.

Ausnahmen sind möglich:

  • Werktagsgottesdienste können wegen der geringeren Anzahl der Mitfeiernden unter 3G-Bedingungen gefeiert werden.
  • In jeder Pfarrei wird an Sonn- und Feiertagen mindestens ein Gottesdienst unter 3G-Bedingungen gefeiert.
  • Wegen der Größe der Pfarrei kann auch in mehreren Kirchen Gottesdienst unter 3G-Bedingungen gefeiert werden.
  • Wenn in einer Kirche an Sonn- und Feiertagen mehr als zwei Gottesdienste gefeiert werden, bleibt es dem Pfarrer überlassen, aus pastoralen Gründen weitere Gottesdienste unter 3G-Bedingungen zu feiern.
  • Gottesdienste im Freien werden unter 3G-Bedingungen gefeiert.
  • Der Besuch der Kirche zum stillen Gebet unterliegt nicht den 3G-Bedingungen.

Von der 2G-Regel ausgenommen sind

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
  • Personen unter 18 Jahren, sie müssen negativ getestet sein. Analog zur Situation in manchen Schulen können Eltern für ihre Kinder den Test zu Hause durchführgen und das negative Testergebnis selbst bestätigen bzw. da, wo regelmäßige Testungen in der Schule stattfinden, reicht die Vorlage des Schülerausweises oder die formlose Bestätigung der Eltern.
  • sowie Kinder unter 6 Jahren.

Chorveranstaltungen (Proben, Auftritte) können nur unter 2G+-Bedingungen stattfinden, d.h. alle Beteiligten müssen geimpft oder genesen und getestet sein.

Weiterhin ermutigt das Erzbistum, Erfahrungen des vergangenen Jahres aufzugreifen, wie Kinderkatechesen an unterschiedlichen Orten im Kirchenraum statt Krippenspiel, kurze Gottesdienstformen im Freien, Weihnachtsfeiern in der Familie zu gestalten oder Angebote in Rundfunk und online zu nutzen. Unter www.erzbistumberlin.de/weihnachten gibt es dafür zahlreiche Hinweise und Ideen rund um die Advents- und Weihnachtszeit.

Für alle nicht-gottesdienstlichen Veranstaltungen gilt generell die 2G-Regel, für kirchliche Gremien-Sitzungen die 3G-Regel.

Das bereits bestehende Schutzkonzept mit der Empfehlung an Menschen mit Erkältungssymptomen zuhause zu bleiben, der Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren, mit Anwesenheitsdokumentation, Lüften, dem Reinigen von Türklinken, dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, etc. gilt weiterhin.

Die Pressemitteilung hierzu vom 19. November 2021 wurde auf der Grundlage von Ergänzungen und Konkretionen aktualisiert. Das zugrundeliegende Rundschreiben sowie die Ergänzungen finden Sie hier im Wortlaut.