Gutachten-Kommission Arbeit wird einstweilen als ruhend erklärt

Nach der Bearbeitung und Beratung der als „dringend“ kategorisierten Fälle mit den Nummern 30, 39, 43,48 und 58 aus dem Gutachten „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich des Erzbistums Berlin seit 1946“ hat die aus Vertreter:innen des Diözesanrats und des Priesterrats zusammengesetzte Gutachten-Kommission ihre Arbeit als ruhend erklärt.

Die im Auftrag an die Kanzlei Redeker Sellner Dahs enthaltene Vereinbarung zu untersuchen „[…] ob und gegebenenfalls durch wen und auf welche Weise Fälle sexuellen Missbrauchs im Bereich des Erzbistums Berlin vertuscht worden sind und ob und inwieweit die jeweils anwendbaren kirchlichen und kirchenstrafrechtlichen Regelungen eingehalten worden sind“ [S.32 (9)] wurde nicht ausreichend bearbeitet. Das führte dazu, dass die Gutachten-Kommission einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit der Phase I in die Bearbeitung des unzureichenden Teils des Gutachtens investieren musste.

Eine abschließende und zusammengeführte Bewertung kann die Gutachten-Kommission nicht zur Verfügung stellen, weil die Phase I nicht abgeschlossen werden konnte. Die Betrachtung der genannten Fälle hat wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Außerdem haben sich die Mitglieder der Gutachten-Kommission darauf verständigt, dass sie nicht mit der nötigen fachlichen Expertise und mit ausreichender zeitlicher Ressource ausgestattet sind, um die juristische Aufgabenstellung der Kommission zu bearbeiten, die die Bewertung des Verhaltens von Verantwortungsträgern und die Unterbreitung von Vorschlägen disziplinarrechtlicher Maßnahmen darstellt. Die Kommission weist darauf hin, dass der Absatz S. 32 (9) des Gutachtens dahingehend verstanden wird, dass diese Prüfung und Bewertung Teil des Auftrages der Kanzlei Redeker Sellner Dahs gewesen ist. Diesen Arbeitsauftrag sieht die Gutachten-Kommission in dem vorgelegten Gutachten nicht ausreichend bearbeitet.

Die Kommission empfiehlt, eine juristische Bewertung (Verhalten und Maßnahmen) durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs nacharbeiten zu lassen, oder eine weitere Kanzlei damit zu beauftragen dieses zu tun. Die juristische Bewertung der Einzelfälle aus dem Teil C durch die Gutachten-Kommission ruht einstweilen.

In der nächsten Sitzung nach dem Sommer wird die Gutachten-Kommission sich mit der Neuausrichtung des Arbeitsauftrages auseinandersetzen. In einer ersten Sammlung konnte sich auf die Themenbereiche Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der im Gutachten geforderten Veränderungen sowie die Bewertung der Fälle aus einer pastoralen und kirchlich-ethisch-moralischen Perspektive verständigt werden.

Zeitlich glücklich fällt der Arbeitsbericht zusammen mit der Veröffentlichung von Teil C, so dass die Argumentation jetzt nachvollzogen werden kann. Die Gutachten-Kommission legt hiermit ihren Arbeitsbericht vor.

Zum Arbeitsbericht

Stellungnahme von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter-Andreas Brand und Rechtsanwältin Sabine Wildfeuer von Redeker Sellner Dahs