"Maßstab unseres Handelns"Erzbischof Koch zum 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

Am 23. Mai 1949 unterzeichneten die 65 Frauen und Männer des Parlamentarischen Rates in Bonn das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Zum 70. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes erklärt der Erzbischof von Berlin, Dr. Heiner Koch:

„Nach Weimarer Republik und nationalsozialistischer Diktatur erhielt die Bundesrepublik Deutschland eine freiheitliche und demokratische Grundordnung, die sich bewährt und bis heute Bestand hat.
Durch den Beschluss der Volkskammer der DDR vom August 1990 ebnete der alte Artikel 23 des Grundgesetzes letztendlich den Weg zur Wiedererlangung der Deutschen Einheit.
Seit beinahe 30 Jahren gilt das Grundgesetz nun für alle Deutschen das den Schutz der Menschenrechte gewährleistet und die Freiheit des religiösen Bekenntnisses garantiert.
Dieses Jubiläum ist Anlass, dankbar zu sein und wachsam zu bleiben. Die Grundwerte des Grundgesetzes müssen auch in Zukunft der Maßstab unseres Handelns in Politik und Gesellschaft unseres Landes bleiben.“