Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs und sexueller Übergriffeaktualisierter Zwischenbericht

Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs und sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst

Bis zum 31. Dezember 2015 gab es im Erzbistum Berlin 49 Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Im Jahr 2015 wurden acht neue Vorwürfe erhoben. Insgesamt gehen die Vorwürfe bis auf das Jahr 1947 zurück, die Beschuldigten sind zum Teil verstorben. Seit dem Jahr 2002 werden Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs systematisch erfasst. In diesem Zwischenbericht werden erstmals auch die Vorwürfe sexueller Übergriffe mit gezählt.

In zwei Fällen (Vorjahr: fünf) laufen derzeit staatliche bzw. kirchliche Ermittlungsverfahren. Eines davon wurde im Jahr 2015 neu aufgenommen. Die anderen Verfahren des Vorjahres wurden abgeschlossen.

Im Jahr 2015 wurden zwei weitere Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, gestellt. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Anträge auf 19, über 18 Anträge ist bereits positiv entschieden worden, einer wurde abgelehnt. Bis Ende 2015 wurden insgesamt 80.000 € ausgezahlt.

Die Erstattungssumme für psychotherapeutische Leistungen (einschließlich Paartherapie) betrug insgesamt 21.297 €. Zusätzlich wurden 2.219 € für Fahrten zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Behandlungen erstattet.

In diesem Bericht sind nicht die Verdachtsfälle, die bei Orden im Bereich des Erzbistums eingegangen sind, erfasst.

Die beauftragten Ansprechpersonen für Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, Rita Viernickel und Pater Josef Schulte, stehen weiterhin für Anzeigen des sexuellen Missbrauchs im Bereich des Erzbistums Berlin und für entsprechende Anträge auf finanzielle Leistungen zur Verfügung.

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