Zur Initiative #OutInChurch erklärt Erzbischof Dr. Heiner Koch:
„Ich erlebe in unseren Gemeinden und Einrichtungen eine wachsende Offenheit für queere Menschen. Die Initiative #OutInChurch macht mir deutlich, dass das noch nicht ausreicht, dass es eine Diskriminierung von Menschen wegen Ihrer sexuellen Orientierung und Identität nach wie vor gibt. Ich setze mich daher weiterhin dafür ein, dass – wie von „#OutInChurch – Für eine Kirche ohne Angst“ gefordert – LGBTIQ+ Personen in der Kirche ohne Angst offen leben und arbeiten können. Dazu gehört auch, dass Kirche als Arbeitgeber und insbesondere wir Bischöfe 'die institutionelle Schuldgeschichte aufarbeiten' und diffamierende Aussagen der kirchlichen Lehre zu Geschlechtlichkeit und Sexualität revidieren.“
In Bezug auf arbeitsrechtliche Konsequenzen verweist Erzbischof Koch auf die 2015 angekündigte Evaluierung der Grundordnung: „#OutInChurch ist der dringende Anstoß, den ich ausdrücklich unterstützen möchte, wie 2015 anlässlich der Novellierung der Grundordnung angekündigt, die Grundordnung zu evaluieren. Dabei sind die Forderungen von #OutInChurch zu berücksichtigen.“
Mit der Initiative #OutInChurch haben sich 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche in Deutschland offiziell geoutet - als schwul, lesbisch, bi-, transsexuell oder non-binär. Unter dem Hashtag #outinchurch fordern sie ein Ende der Diskriminierung queerer Menschen innerhalb der katholischen Kirche, besonders im kirchlichen Arbeitsrecht. Die Initiative fordert etwa eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts, so dass die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität künftig kein Kündigungsgrund mehr sind. Außerdem sollen diffamierende Aussagen zu Geschlechtlichkeit und Sexualität aus der kirchlichen Lehre gestrichen werden.
Weitere Informationen unter: https://outinchurch.de/