Religionsausübung bei anstehenden Lockerungen nicht benachteiligen

Erzbischof Dr. Heiner Koch spricht sich dafür aus, dass die weiteren Regelungen für das öffentliche Leben in der aktuellen Situation auch für die Gottesdienste angepasst werden.

Er hebt die Bedeutung der christlichen Gottesdienste hervor, die diese besonders in der jetzigen Krise für den Zusammenhalt in den  Gemeinden und für die intensive Begegnung mit Gott haben.

„Wir tragen auch weiterhin die Regelungen mit, die vom Bund und von den Ländern vorgegeben werden. Wir tun dies zum Schutz der Menschen. Wir wissen es nicht besser als die Fachleute, die Virologen und anderen Mediziner. Als Kirche sind wir solidarisch. In dieser Krise geht es nicht darum, Freiheiten – auch nicht die Religionsfreiheit – zu beanspruchen, sondern Menschen zu schützen und auch die nicht zu überfordern, die sich um die Kranken kümmern.“

Der Erzbischof von Berlin fordert keinen Sonderweg für die Kirchen, er weist aber darauf hin, dass „in dem Maß, in dem Veranstaltungen ermöglicht werden, erheben wir natürlich auch den Anspruch, Gottesdienste feiern zu können. Wir setzen uns für wirksame Regelungen ein, die dann auch überall gelten. Beispielsweise: Der Abstand, der einzuhalten ist, muss gleichermaßen in Supermärkten, Museen, Gaststätten und Kirchen gelten. Wir werden für längere Zeit lernen müssen, körperlich Abstand zu halten. Die Fachleute müssen sagen, wie groß der Abstand sein soll. Das werden wir dann auch in unseren Gottesdiensten umsetzen. Damit wäre auch geregelt, dass die Zahl der Teilnehmenden von der Größe der Räume abhängt.“