Das vorliegende Schutzkonzept soll helfen, verantwortlich mit den gottesdienstlichen Versammlungen während der Covid-19-Pandemie umzugehen. Es bleibt die Verantwortung jedes Einzelnen, andere und sich selbst zu schützen und körperliche Nähe, soweit das möglich ist, zu vermeiden. Die Pflicht zur gegen-seitigen Fürsorge zu erfüllen und achtsam miteinander umzugehen, ist der Leitgedanke für dieses Konzept und macht Gebet und Gottesdienst glaubwürdig.
Die Anordnungen der staatlichen Behörden für Versammlungen sind weiterhin auch für die Zusammen-künfte im Rahmen von gemeinsamen Gebetszeiten und Gottesdiensten im Erzbistum Berlin zu befolgen. Für die Umsetzung der staatlichen Vorgaben werden folgende Richtlinien erlassen:
- Gottesdienste in Kirchen und Innenräumen werden unter 3G-Bedingungen gefeiert. Die Erfüllung der 3G-Bedingung bei Werktagsgottesdiensten kann in Berlin und Brandenburg auf Ver-trauensbasis erfolgen, jedoch jederzeit überprüft werden. In Vorpommern gilt nach Landesverord-nung die Nachweispflicht.
- Menschen mit Erkältungssymptomen wird dringend geraten, auf die Teilnahme an der Feier der Gottesdienste zu verzichten.
- Für die Begrüßung der Feiernden vor der Kirche stehen ausreichend Helfer und Helferinnen zur Verfügung, die vor Einlass in die Kirche den 3G-Status prüfen.
- Für die Gottesdienste stehen je nach Größe des Kirchenraums 2-4 Helferinnen und Helfer zur Verfügung, die entsprechend eingewiesen werden und auf die Einhaltung der Richtlinien achten.
- Es wird das Mögliche getan, damit jeder Besucher und jede Besucherin sich beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren kann. Es soll darauf geachtet werden, dass die Einwirkungszeit von 30 Sekunden eingehalten wird.
- Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation wird entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesverordnung erfüllt. Die Datenschutzrichtlinien sind zu beachten.
Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, ist die Dokumentation der Teilnehmer/-innen dringend empfohlen. - Zwischen dem Ende eines Gottesdienstes und dem Beginn des nächsten Gottesdienstes besteht ein genügend großer Abstand, um größere Ansammlung von Menschen zu vermeiden, den Kirchenraum zu lüften und entsprechende hygienische Maßnahmen wie z.B. das Reinigen von Türklinken vornehmen zu können. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kirchenraum wenigstens 15 Minuten richtig gelüftet wird (Durchzug). Zwischen den Gottesdiensten sollten außer den Helferinnen und Helfern keine weiteren Personen im Kirchenraum sein.
- Die Weihwasserbecken bleiben leer.
- Abstand und Mund-Nase-Bedeckung
a. Der Abstand ist entsprechend der jeweils gültigen Landesverordnung einzuhalten.
b. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die Befreiung vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten entsprechend der jeweiligen Landesverordnung. - Körperlicher Kontakt beim Friedensgruß (z.B. Handschütteln oder Umarmung) wird vermieden.
- Musik und Gesang im Gottesdienst
Sofern die Regelungen der jeweiligen Landesverordnung den Gemeindegesang in Gottesdiensten erlauben, besteht Maskenpflicht. - Für Gottesdienste mit Eucharistiefeier ist außerdem zu beachten:
a. Beim Betreten der Sakristei waschen sich die Sakristane unverzüglich die Hände. Ist dies nicht möglich, sind die Hände zu desinfizieren. Die Sakristane haben darauf zu achten, dass die liturgischen Gefäße sorgfältig gereinigt werden.
b. Vor Beginn eines Gottesdienstes waschen sich die Priester und der Diakon unverzüglich die Hände. Ist dies nicht möglich, sind die Hände zu desinfizieren.
c. Auch während der Wandlung bleiben die Hostienschalen und der Kelch bedeckt.
d. Für die Kommunionspendung gilt:
i. Nur der Priester trinkt aus dem Kelch. Bei Konzelebration tauchen die Priester die Hostie in den Kelch, bevor der Hauptzelebrant aus dem Kelch trinkt. Die Kelchkommunion für die Gläubigen findet nicht statt.
ii. Die Mundkommunion ist im Rahmen von Gottesdiensten jedweder Art nicht erlaubt. Außerhalb von gemeinschaftlichen Gebetszeiten und Gottesdiensten kann der Priester oder der/die Gottesdienstbeauftragte einer einzelnen Person die Mundkommunion (z.B. im Rahmen der Krankenkommunion) ermöglichen, sofern er/sie selbst es verantworten kann. Hierzu ist in dem Hygienekonzept vor Ort schriftlich festzulegen, wie die Übertragung von Speichel verhindert wird.
iii. Menschen, die mit der Bitte um Segnung zum Spender der Kommunion kommen, werden ohne Berührung gesegnet.
iv. Der Kommunionspender/Die Kommunionspenderin desinfiziert sich unmittelbar vor der Kommunionspendung abseits des Altares die Hände oder zieht sich alternativ Einweg-Handschuhe an und trägt während der Kommunionspendung eine Mund-Nase-Bedeckung.
Weitere Empfehlungen:
- a. Es wird geraten, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Gottesdienste im Freien zu feiern.
- b. Es soll vor Ort geprüft werden, ob mit Senioren eigene Gottesdienste gefeiert werden, um sie einerseits zu schützen und sie andererseits pastoral in ihrer speziellen Situation eigens ansprechen sowie auch sozial-caritative Unterstützung anbieten zu können.
- c. Ebenso soll geprüft werden, ob Kindern und Jugendlichen gottesdienstliche Feiern im familiären Kontext (Familiengottesdienste) ermöglicht werden können.
- d. Auf Gottesdienste, die im Fernsehen, Rundfunk und im Internet übertragen werden, soll weiterhin hingewiesen werden.