In seiner dritten Vollversammlung am 10./11. Oktober 2025 hat der Synodalpastoralrat des Erzbistums Berlin den Antrag „Verkündigung im Gottesdienst stärken“ mit nur einer Gegenstimme beschlossen.
Der Beschluss hebt hervor, dass Verkündigung die Aufgabe aller getauften und gefirmten Menschen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Biografie und Alter ist: „Wir setzen uns im Erzbistum Berlin gemeinsam dafür ein, dass alle Getauften und Gefirmten ihren Teil am Verkündigungsauftrag Jesu wahrnehmen können, ihre aktive Teilnahme an diesem Auftrag unterstrichen und gefördert wird und in allen gottesdienstlichen Formen besser eingebracht werden kann. Auch die Sichtbarkeit der Frauen in unserer Kirche soll dadurch gestärkt werden.“
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden konkrete Maßnahmen beschlossen:
1. Die vielfältigen Möglichkeiten der Verkündigung durch Nichtgeweihte werden durch den Erzbischof in einem diözesanen Informationsschreiben an die Priester und Diakone, die pastoralen Mitarbeitenden und die Gremien der Pfarreien werbend erinnert.
2. Bedarfsorientierte Aus- und Fortbildungen werden ausgebaut, entwickelt und für alle angeboten. Denn Qualität ist ein wichtiges Merkmal für gelingende Verkündigung. „Alle, die das Wort Gottes auslegen, müssen dafür gut vorbereitet sein.“
3. Die Umsetzung des Beschlusses wird evaluiert und kontinuierlich fortgeschrieben.
Der Synodalpastoralrat ist das synodale Gremium des Erzbistums Berlin, in dem Priester, Diakone, Ordensleute, Laiinnen und Laien ihrer allgemeinen oder besonderen Berufung entsprechend durch Beratung des Erzbischofs von Berlin an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in den Angelegenheiten mitwirken, die in der Verantwortung des Erzbistums liegen. Der Synodalpastoralrat beschließt u.a. über die Festlegung der Richtlinien und Schwerpunkte für die Pastoral im Erzbistum sowie die Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Aufstellung des diözesanen Haushaltsplans (aus der Ordnung des Synodalpastoralrats).