Trauer-Andacht für Verstorbene von „ordnungsbehördlichen Bestattungen“ auf dem Alten Domfriedhof am 29. November 2018

Seit zwei Jahren finden auf dem Alten Domfriedhof in der Liesenstraße sogenannte „ordnungsbehördliche Bestattungen“ statt. Am Donnerstag, dem 29. November 2018, 16.00 Uhr findet dort für die Verstorbenen, für die kein Angehöriger mehr ermittelbar war, eine Trauer-Andacht statt. Prälat Dr. Stefan Dybowski lädt dazu herzlich ein.

Von ordnungsbehördlichen Bestattungen spricht man, wenn nach dem Tod keine Angehörigen mehr ermittelbar sind, die verantwortlich für die Beisetzung des Verstorbenen wären. In diesem Fall kümmern sich dann die Gesundheitsämter um die Beisetzung.

Ordnungsbehördliche Bestattungen sind nicht zu verwechseln mit den sogenannten Sozialbestattungen, bei denen zwar Angehörige bekannt sind, die finanziellen Mittel für eine Beisetzung jedoch nicht ausreichend sind und daher eine finanzielle Übernahme durch die Ämter erfolgt.

Die Besonderheit der ordnungsbehördlichen Bestattungen ist also vor allem, dass im Regelfall niemand außer einem Urnenträger zur Beisetzung vor Ort ist. Über den Verstorbenen ist der Friedhofsverwaltung bis auf den Namen, den Wohnort und das Geburts- und Sterbedatum in aller Regel nichts bekannt. Lediglich dann, wenn als letzter Wohnort „unbekannt“ angegeben ist, ist ein Rückschluss darauf möglich, dass es sich beim Verstorbenen möglicherweise um eine obdachlose Person gehandelt haben könnte.

Die Beisetzungen erfolgen immer in einer Urnengemeinschaftsanlage. Auf dem Alten Domfriedhof sind dies alte Grabanlagen aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Die Zentrale Friedhofsverwaltung St. Hedwig ist bemüht, im Rahmen der feststehenden finanziellen Budgets für die ordnungsbehördlichen Bestattungen ein Höchstmaß an Pietät sicherzustellen. Dazu gehört vor allem, dass jede Beisetzung für sich alleine mit einer stillen Aufbahrung der Urne in der Kapelle vor Ort beginnt. So gibt es für mögliche Freunde und Bekannte, die teilweise zu den Beisetzungen erscheinen, noch eine Möglichkeit, in der Kapelle Abschied zu nehmen.

Solche Andachten für die Verstorbenen der ordnungsbehördlichen Bestattungen finden in unregelmäßigen Abständen statt.