Übertragung der St. Hedwigs-Kathedrale an das Erzbistum Berlin Erbbaurechtsvertrag zwischen der Domgemeinde und dem Erzbistum Berlin über das Bernhard-Lichtenberg-Haus

Am Sonntag, dem 16. Oktober 2016, hat Pfarradministrator Domvikar Arduino Marra die Domgemeinde in einer Pfarrversammlung darüber informiert, dass die St. Hedwigs-Kathedrale an das Erzbistum Berlin übertragen und über das Bernhard-Lichtenberg-Haus ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen wird. Damit wird eine eigentumsrechtliche Situation erreicht, wie sie an anderen Bischofskirchen sinnvoll und bewährt ist.

Im Erzbistum Berlin gehörte die Bischofskirche – aus historischen Gründen – bisher der Domgemeinde. Hausherr war nicht das Erzbistum, sondern der Dompfarrer.

Die vertraglichen Regelungen umfassen u.a. folgende Aspekte:

  • St. Hedwigs-Kathedrale: Übernahme des Personals wie Küster, Kathedralführerinnen, Reinigungskräfte etc. Nur die Pfarrsekretärin bleibt bei der Domgemeinde beschäftigt. Die wöchentlichen Gottesdienste um 8.00 Uhr und der sonntägliche Gottesdienst um 12.00 Uhr sind weiterhin als Gottesdienste der Gemeinde festgelegt.
  • Im Vertrag über das Bernhard-Lichtenberg-Haus ist geregelt, dass der Domgemeinde auch künftig eine Etage für ihre gemeindlichen Aktivitäten und Pastoral mietfrei zur Verfügung steht.

Pfarradministrator Domvikar Arduino Marra und Generalvikar Prälat Tobias Przytarski für das Erzbistum setzen sich einvernehmlich für eine sinnvolle Gestaltung des Übergangs ein. Der Kirchenvorstand für die Domgemeinde und der Diözesanvermögensverwaltungsrat für das Erzbistum Berlin haben den Verträgen zugestimmt.