Vereinbarkeit von Beruf und FamilieStudie untersucht Zufriedenheit kirchlicher Mitarbeiter

Die Beschäftigten der deutschen (Erz-)Bistümer haben eine hohe Verbundenheit zu ihren Dienstgebern und sind überwiegend zufrieden mit den angebotenen Leistungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft (ZFG) der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU), die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz durchgeführt und heute in Eichstätt vorgestellt wurde. Für die Studie hat das ZFG die Mitarbeiter von 24 Bistümern befragt, welche Erwartungen sie hinsichtlich familienfreundlicher Leistungen ihrer Dienstgeber haben.

In einem ersten Forschungsschritt hatte das ZFG bereits 2015 für eine Bestandsaufnahme der familienfreundlichen Maßnahmen die verantwortlichen Personalreferenten sowie Führungskräfte, Mitarbeitervertreter und Gleichstellungsbeauftragte der (Erz-)Bistümer befragt. „Dabei zeigte sich, dass das Thema Familienfreundlichkeit in den Ordinariaten ernstgenommen wird. Die Mehrheit der Bistümer kann gute Ergebnisse vorweisen, wenn es um die Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, Angebote für Eltern und Elternzeit, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Angehörige sowie Familienserviceangebote wie Rechtsberatung oder Informationsangebote geht“, erklärt ZFG-Direktor Prof. Dr. Klaus Stüwe. Dabei sei hervorzuheben, dass acht Ordinariate eine Gleichstellungsbeauftrage beschäftigen und neun (Erz-)Bistümer von der berufundfamilie Service GmbH als familienfreundliche Betriebe zertifiziert wurden. Den größten Handlungsbedarf zeigte die Bestandsaufnahme bei den Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige.

Die nun erfolgte Analyse der Bedürfnisse von Mitarbeitern bestätigt dies vor allem im Hinblick auf das Thema Pflege: „Der demographische Wandel als gesamtgesellschaftliches Phänomen wird das Thema Pflegebedürftigkeit auch für die Kirche als Arbeitgeber relevanter machen. Entsprechend könnte dies ein Handlungsfeld sein, dem künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte“, betonte Erzbischof Dr. Heiner Koch (Berlin), Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, bei der Vorstellung der Studie. Die im Vergleich geringste Relevanz haben hingegen für die Befragten Leistungen bezüglich der Kinderbetreuung. „Eine Erklärung könnte sein, dass mehr als die Hälfte der Befragten keine minderjährigen Kinder (mehr) hat, da die Beschäftigten im Durchschnitt 45 Jahre alt sind“, erläuterte Jasmin Gotschke, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin des ZFG die Studie durchgeführt hat.

Von den 3.191 Personen, die sich bei der Befragung zum Thema Pflege äußerten, unterstützen 21,5 Prozent einen pflegebedürftigen Angehörigen. Die Tendenz ist steigend, da sich bei 34 Prozent der Beschäftigten ein pflegebedürftiger Angehöriger zumindest im familiären Umfeld befindet. Das Durchschnittsalter der Pflegenden beträgt 50,3 Jahre, auch wenn Beschäftigte jeden Alters Pflegebedürftige versorgen. 26,2 Prozent der Angestellten pflegen täglich Ange­hörige. Zusätzlich wurden die Mitarbeiter gebeten, sich zum Ausmaß ihrer subjektiven Pflegebelastung zu äußern. Knapp 40 Prozent gaben an, dass sich die Pflegesituation negativ auf ihre Gesundheit auswirkt. Ähnliche Aussagen lassen sich zur Belastung in Bezug auf die familiäre Situation treffen. Jeder Vierte (24 Prozent) äußerte, mit seiner jetzigen Pflegesituation nicht zurechtzukommen.

Unterstützung von Seiten der Dienstgeber zum Thema Pflege wünschen sich die Beschäftigten insbesondere in Form einer vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit und Freistellung für die Pflege. „Hier sind die Bistümer und Erzbistümer gut aufgestellt und könnten den Bedarf der Mitarbeiter decken. Jedoch sind die Angebote einem Großteil der Beschäftigten offenbar nicht ausreichend bekannt“, so Jasmin Gotschke. Darüber hinaus ist es den Befragten wichtig, einen zentralen Ansprechpartner zum Thema Pflege in der Verwaltung zu haben und laufend aktuelle Informationen aus dem Themengebiet zu erhalten.

Das für die Beschäftigten mit Abstand bedeutendste Handlungsfeld – nicht nur im Hinblick auf die Pflege von Angehörigen – ist die flexible Gestaltung von Arbeitszeiten. Mit den Angeboten von verschiedenen Arbeitszeitmodellen und der Vielfalt der Arbeitszeitgestaltung sind die Beschäftigten durchaus zufrieden. Denn gerade starre Arbeitszeiten mit einer vorgeschriebenen Kernarbeitszeit erschweren je nach Lebenssituation eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Individuell vereinbarte Arbeitszeiten oder auch flexible Tages- und Wochenarbeitszeiten haben einen enormen Stellenwert für die befragten Angestellten.

Das ZFG fragte in seiner Studie auch die Relevanz und Zufriedenheit zu Leistungen rund um die Elternzeit sowie für Berufsrückkehrer ab. In allen an der Studie teilnehmenden
(Erz-)Bistümern wird eine Beschäftigung während der Elternzeit bzw. eine Elternzeit speziell für Väter ermöglicht. „Auch in diesem Feld bietet die katholische Kirche eine Vielzahl familienfreundlicher Leistungen. Ein Grund dafür, dass die Befragten in diesem Handlungsfeld dennoch eine mittlere Zufriedenheit angaben, könnte darin liegen, dass über die Hälfte der Beschäftigten äußerte, nur in geringem Maße über die Angebote informiert worden zu sein“, erklärte Jasmin Gotschke.

Im Rahmen der Studie sollten die Teilnehmer außerdem eine Einschätzung abgeben zu Aussagen wie: „Ich würde mich hundertprozentig wieder in diesem Bistum bewerben“ oder „Ich identifiziere mich mit den Werten und Zielen meines Unternehmens“. Aus den neun Antworten konnte ein sogenannter „Mitarbeiter-Commitment-Index (MCI)“ gebildet werden, der den Grad der Verbundenheit zum Dienstgeber angibt. Neben der Verbundenheit wurde auch die allgemeine Zufriedenheit der Beschäftigten mit dem Dienstgeber erhoben. Die Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen: Zwei Drittel der Befragten sind mit ihrem Dienstgeber zufrieden, 72 Prozent fühlen sogar eine (hohe) Verbundenheit.

Hinweis:

Die Studie zur Zufriedenheit kirchlicher Mitarbeiter kann als pdf-Datei unter www.dbk.de  sowie unter www.ku.de/zfg  heruntergeladen werden.