Nachdem am 29. Januar 2021 der Teil C „Zusammenfassender Inhalt der Personalakten beschuldigter Kleriker im (Erz-)Bistum Berlin seit 1946 in zeitlicher Reihenfolge der Zeiträume der Beschuldigungen“ des Gutachtens über sexuellen Missbrauch im Erzbistum Berlin noch nicht veröffentlicht wurde, liegt auch dieser Teil jetzt unter www.erzbistumberlin.de/aufarbeitung in einer teilweise geschwärzten Form vor. Der Teil C ist mit dem Wasserzeichen des ungeschwärzten Exemplars versehen, das der Berliner Kanzlei Härting zur Bearbeitung vorlag.
Die Kanzlei hat geprüft, auf welche Weise dieser Teil des Gutachtens veröffentlicht werden kann, so dass das Erzbistum Berlin dem Recht der Öffentlichkeit auf Information unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes nachkommen kann und rechtlich notwendige Schwärzungen vorgenommen.
In der Zwischenzeit hat die Gutachten-Kommission begonnen, sich mit den Vorwürfen und Verantwortlichkeiten, die Gegenstand des Teils C sind, zu befassen. Die Interventionsbeauftragte Birte Schneider hat auf Grundlage der Empfehlungen des Gutachtens angefangen, Versäumnisse aufzuarbeiten.
Das Gutachten stellt nicht den Abschluss der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals im Erzbistum Berlin dar, sondern soll dazu beitragen, aus den Erkenntnissen über die Vergangenheit weitere Schlussfolgerungen für den zukünftigen Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch im Bereich der katholischen Kirche zu ziehen, Verantwortlichkeiten zu benennen und erkannte strukturelle Defizite zu beheben.
Durch Veröffentlichung des Gutachtens erhofft sich das Erzbistum Berlin, dass weitere Betroffene sexuellen Missbrauchs an Kindern und Schutzbefohlenen ermutigt werden, sich zu melden und ihren Fall bekannt zu geben.
Bei der Veröffentlichung des zusammenfassenden Inhalts der Personalakten wurde große Sorgfalt darauf gelegt, dass Betroffene nicht erkennbar sind. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schilderung der Fälle bei ihnen eine erneute Traumatisierung auslöst.