VI. Regional-KODA Nord-OstBekanntmachung über die Bildung einer neuen Regional-KODA Nord-Ost und Aufruf zur Beteiligung der Gewerkschaften

Im Januar 2019 wird sich nach Ablauf der laufenden Amtszeit die Regional-KODA Nord-Ost neu konstituieren.

Mit Inkrafttreten der neuen Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost zum 1. Januar 2018 in Verbindung mit der Entsendeordnung Regional-KODA Nord-Ost haben die tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen (Gewerkschaften) die Möglichkeit, Vertreterinnen und Vertreter in die Regional-KODA Nord-Ost auf Mitarbeiterseite für die neue Amtsperiode zu entsenden.

Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Regional-KODA Nord-Ost örtlich und sachlich zuständig sind.

Die betreffenden Gewerkschaften werden hiermit aufgerufen, sich binnen einer Anzeigefrist von zwei Monaten nach dieser Bekanntmachung an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Regional-KODA Nord-Ost zu beteiligen.

Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter, die von Gewerkschaften entsandt werden, richtet sich grundsätzlich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Nord-Ost (Organisationsstärke). Ungeachtet der jeweiligen Organisationsstärke wird gewährleistet, dass mindestens zwei Sitze für die Gewerkschaften vorbehalten werden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost). Dies gilt nicht, wenn die Mitarbeit in der Regional-KODA Nord-Ost von keiner Gewerkschaft beansprucht wird. Weitere Einzelheiten zur Entsendung regelt die Entsendeordnung Regional-KODA Nord-Ost, die auf Grundlage insbesondere von §§ 6 und 9 Regional-KODA-Ordnung Nord-Ost erlassen worden ist.

Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Regional-KODA Nord-Ost beteiligen wollen, müssen dies gegenüber der Vorsitzenden der Regional-KODA Nord-Ost schriftlich anzeigen. Die Anzeige ist zu richten an:

Frau Christiane Krost
Vorsitzende der Regional-KODA Nord-Ost
c/o Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Niederwallstr. 8-9
10117 Berlin

Die Anzeige muss bis zum Ablauf der Anzeigefrist spätestens bis 1. Juni 2018 abgegeben werden. Anzeigen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

<link https: www.koda-no.de cms _blank>Geschäftsstelle der VI. Regional-KODA Nord-Ost
<link>Agnieszka Andre
c/o Erzbischöfliches Ordinariat Berlin
Niederwallstr. 8-9, 10117 Berlin
Tel.: 030/32684-128
Fax:  030/32684-7128