Der Hildesheimer Diözesanpriester und vormalige Jesuit Peter R. ist vom Berliner Diözesangericht wegen Missbrauchs an Minderjährigen in acht Fällen schuldig gesprochen worden. Die Dunkelziffer seiner Missbrauchstaten dürfte durchaus höher liegen, die meisten davon geschahen in den 70er-Jahren am Canisius-Kolleg in Berlin. Zur Verfolgung dieser Straftaten hatte die Glaubenskongregation in Rom die Verjährung aufgehoben.
Das Urteil des Berliner Gerichts ist von selbiger Kongregation in Rom nun bestätigt worden und damit rechtskräftig.
Entsprechend diesem Urteil verliert Peter R. seinen klerikalen Stand, d.h. er verliert alle priesterlichen Rechte und Ämter, und es ist ihm verboten, priesterliche Dienste auszuüben.
Darüber hinaus verliert er den Anspruch auf die priesterliche Pension, die ihm das Bistum Hildesheim als Ruhestandspriester gezahlt hat. Allerdings hat der Bischof von Hildesheim dafür Sorge zu tragen, dass Peter R. die zum Leben unverzichtbare finanzielle Unterstützung erhält (vgl. can. 1350 § 2 CIC).
Für die von einigen Betroffenen erhobene Schadensersatzklage wurde die Verjährung nicht aufgehoben. Das Berliner Gericht empfiehlt in seinem Urteil gleichwohl, die zur Errichtung eines Hilfsfonds geforderte Summe von insgesamt 20.000 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu zahlen.