Der Diözesanrat der Zukunft?

Reinhold Thiede (am Mikrofon) war eins von vielen Mitgliedern, die in der Vollversammlung des Diözesanrats engagiert über die Zukunft des Gremiums diskutierten. Foto: Cornelia Klaebe

In der letzten Vollversammlung dieser Amtsperiode wagt der Diözesanrat zu träumen: Er wünscht sich ein umfassendes Gremium, in dem Laien, Priester und Ordensleute gemeinsam mit dem Erzbischof das Erzbistum leiten.

Ein Zukunftsbild, eine Vision, ein Traum – wie sie es genau benennen sollten, darüber waren sich die Mitglieder des Berliner Diözesanrats etwas uneinig. Dass sie es grundsätzlich wollten, war aber nicht die Frage: Sehr intensiv diskutierte das höchste Laiengremium des Erzbistums bei seiner letzten Vollversammlung dieser Amtsperiode ein Papier zum Diözesanrat der Zukunft.

„Völlige Neuordnung der Entscheidungsstruktur“

Das Dokument ist eine Frucht des Strategieprozesses „Diözesanrat – Miteinander – 2020“. In diesem Prozess prüft das Gremium die Bereiche Aufgaben, Arbeitsweise, Wirksamkeit, Zusammensetzung und Attraktivität des Diözesanrats. Aus den Ergebnissen eines Themenabends „Wozu braucht es den Diözesanrat?“ im Januar hatte der Steuerkreis des Strategieprozesses den Text erarbeitet, über den nun die Vollversammlung beschließen sollte.

Dabei herrschte nicht sofort Einigkeit. Denn das Papier (später beschlossene Fassung: siehe Kasten) würde eine „völlige Neuordnung der Entscheidungsstruktur des Bistums“ bedeuten, wie in einer ersten Gesprächsrunde in Kleingruppen ein Mitglied feststellte. Immerhin würde der Rat seine Stellung als Laiengremium aufgeben und zukünftig mit Priestern und Ordensleuten eine gemeinsame Versammlung bilden. Auch die gemeinsame Entscheidungsfindung mit dem Erzbischof über pastorale und finanzielle Fragen, die in dem Dokument angedacht ist, würde eine grundlegende Änderung darstellen.

Umstritten war, wie realistisch ein solches Bild ist. „Es wird schwer, das eins zu eins umzusetzen“, meinte Reinhold Thiede. Und Hans-Jürgen van Schewick erinnerte: „Schon in der Finanzkrise haben wir überlegt, das Stuttgarter Modell zu übernehmen.“ Denn in der Diözese Rottenburg- Stuttgart gibt es einen dem Entwurf nahekommenden umfassenden Diözesanrat, der als Pastoralrat den Bischof berät, als Katholikenrat die „Basis“ vertritt und als Kirchensteuervertretung über die Finanzen entscheidet.

Allerdings, sagte van Schewick: „Uns wurde damals gesagt, das sei kirchen- und staatskirchenrechtlich in Berlin nicht möglich, weil hier andere Konkordate geschlossen wurden.“ Andere riefen auf, sich mutig zu zeigen. So fand Kristin Wedekind, die Mahner seien zwar wichtig, dennoch sei auch einst „in der Frauenbewegung vieles unmöglich, nicht denkbar“ gewesen. Die Frauen seien trotzdem aufgestanden und losgegangen.

Wahlordnung für die Gemeinden angepasst

Mit 48 Ja-Stimmen wurde das Dokument mit neuer Überschrift und kleinen Ergänzungen schließlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Die Sprecherin des Steuerkreises, Karlies Abmeier, sagte später: „Wir verstehen dieses Zukunftsbild als Motivation und als Arbeitsauftrag, die zur Umsetzung notwendigen Schritte gemeinsam als Volk Gottes im Erzbistum Berlin zu gehen.“

Die Vollversammlung beschloss zudem eine Änderung der Wahlordnung für die Gemeinde- und Pfarreiräte, wonach die Zugehörigkeit zu diesen Gremien nicht vereinbar ist „mit der Mitgliedschaft in oder der tätigen Unterstützung von Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen“. Bei einem Antrag, der die Ebene des Diözesanrats selbst betraf, konnte man sich nicht einig werden: Die Überschrift „Rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen haben bei uns keinen Platz!“ wurde allgemeiner gefasst, sodass sie auch andere extremistische Strömungen mit umfasste. Da sie damit nicht einverstanden waren, zogen die Antragsteller den Antrag kurzerhand vor der Abstimmung zurück.

In einem weiteren Beschluss fordert der Diözesanrat dazu auf, „die gesetzlichen Möglichkeiten zur Aufnahme vor allem von unbegleiteten minderjährigen Kindern aus den griechischen Flüchtlingslagern zu schaffen.“ Die derzeitige Situation sei menschenunwürdig und bedürfe eines schnellen Handelns der politischen Verantwortungsträger.

Abgelehnt wurde ein Antrag auf Einführung einer „Doppelspitze“ mit zwei Vorsitzenden für die nächste Amtsperiode. Kritisiert wurde insbesondere, dass nach 2015 schon zum zweiten Mal versucht werde, in der letzten Vollversammlung vor der Neukonstituierung eine Satzungsänderung sehr schnell herbeizuführen; damit sollten „Fakten geschaffen werden“, ohne vorher inhaltliche Konsequenzen zu klären.

Nach einem Gespräch mit Teilnehmern am Synodalen Weg feierte die Vollversammlung zum Ende ihrer Amtszeit einen Dankgottesdienst mit Erzbischof Heiner Koch. Der Diözesanrat konstituiert sich mit Beginn der neuen Amtsperiode im Juni neu. Der Strategieprozess wird dann fortgesetzt.

Ab sofort gibt es einen Newsletter des Diözesanrats, in dem monatlich per E-Mail aktuelle Mitteilungen verschickt werden. Anmeldung unter www.dioezesanrat-berlin.de 

 

Zur Sache

„Das Volk Gottes im Erzbistum vertreten“


Wir dokumentieren das von der Vollversammlung beschlossene Papier „Zukunftsbild für einen neuen Diözesanrat im Erzbistum Berlin“ im Wortlaut:
Der Diözesanrat ist der Zusammenschluss katholischer Christinnen und Christen, die das Volk Gottes im Erzbistum Berlin vertreten. Er steht in gemeinsamer Verantwortung mit dem Erzbischof für die Erfüllung des Heilsauftrags der Kirche in der Erzdiözese Berlin. Im Diözesanrat wirken Laiinnen und Laien, Kleriker und Ordensleute zusammen. Sie begegnen einander in Vielfalt und Verschiedenheit voll Respekt auf der Basis des gemeinsamen Priestertums aller Getauften.

Der Diözesanrat trägt Verantwortung für die gesamte Erzdiözese Berlin und entscheidet gemeinsam mit dem Erzbischof über pastorale und finanzielle Fragen. Er berät und beschließt bistumsweite Pastoralkonzepte und Schwerpunktsetzungen im Erzbistum Berlin. In diesem Kontext benennt er Personalund Ressourcenbedarfe und kontrolliert die Umsetzung gefasster Beschlüsse. Dabei berücksichtigt er insbesondere die Rückmeldungen und Erfahrungen aus Pfarreien, Gemeinden, Orten kirchlichen Lebens und katholischen Verbänden und Organisationen. Der Diözesanrat berät, beschließt und prüft den Haushalt des Erzbistums Berlin.

Der Diözesanrat fördert und vernetzt die selbstständige Arbeit von pastoralen Gremien wie Gemeinde- und Pfarreiräten sowie von Gruppen und Verbänden im Erzbistum Berlin. Der Diözesanrat nimmt zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens auf Grundlage der katholischen Soziallehre Stellung und vertritt die Anliegen der Katholikinnen und Katholiken des Erzbistums Berlin in der Öffentlichkeit. Er setzt sich für eine Welt ein, in der die frohe Botschaft Jesu Christi Gehör findet, in der Nächstenliebe, Freiheit und Solidarität gelebt werden.

Der Diözesanrat setzt sich für die ökumenische Zusammenarbeit und ein gemeinsames Glaubenszeugnis in der Gesellschaft ein. Er engagiert sich im interreligiösen Dialog und ist insbesondere der jüdischen Gemeinschaft verbunden. Der Diözesanrat setzt sich in Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Kirche, z.B. durch Fortbildungsmaßnahmen, Fachveranstaltungen und Arbeitshilfen, für qualifizierte Ehrenamtlichkeit ein.