Lebendige Kirche in Ost und West

Die katholischen Schulen in West-Berlin waren nicht nur bei katholischen Eltern und Schülern immer gefragt. In Ost-Berlin und in der DDR blieb den Kirchen die Gründung von Schulen aus ideologischen Gründen verwehrt. Einzige Ausnahme war die durch alliiertes Recht geschützte Theresienschule, wenngleich auch ihre Existenz staatlicherseits oft bedroht war.

Im Unterschied zu katholischen Schulen konnten die Kindergärten in Ost-Berlin und in der DDR weiterbestehen. In Michendorf bei Berlin unterhielt der Deutsche Caritasverband ein Kindergärtnerinnenseminar, in dem Erzieherinnen für kirchliche Kindergärten ihre Ausbildung erhielten, die allerdings staatlich nicht anerkannt war. Neugründungen von kirchlichen Kindergärten wurden durch das SED-Regime verhindert. Besonders betroffen davon waren Gemeinden in Neubaugebieten.

Die Arbeit der katholischen Krankenhäuser wurde sowohl in West-Berlin als auch im Ostteil des Bistums von der Bevölkerung geschätzt. Angesichts der Probleme des staatlichen Gesundheitswesens der DDR ließen die Behörden die caritative Tätigkeit der Kirchen zu, insbesondere der Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Senioren- und Pflegeheime. Finanziell wurden diese Einrichtungen wie auch die pastorale Tätigkeit der Kirche in der DDR durch Spenden der Katholiken aus der Bundesrepublik großzügig unterstützt.

Im September 1965  erhielten die ersten neun Familienväter im Bistum Berlin die kirchliche Sendung als „Laiendiakone“. Papst Paul VI. hatte diesen neuen Dienst in der Kirche zunächst nur für Diasporagemeinden in der DDR zugelassen. Vor allem in Außenstationen, die sonntags nur selten mit einem Priester die Eucharistie feiern konnten, hielten Laien Wortgottesdienste mit Kommunionspendung.

Zahlreiche Gemeinden im damaligen Westteil des Bistums betreuten Projekte in der Dritten Welt. Im Ostteil war solche konkrete Hilfe von Gemeinden wegen der politischen Zwänge nicht möglich. Groß war hier die Spendenbereitschaft für das Bischöfliche Werk „Not in der Welt“, die Solidaritätsaktion der Katholiken in der DDR.

Vom Diözesanrat als Vertretung der katholischen Laien im Westteil des Bistums wurden Berlins Bischöfe, die seit 1961 ihren Wohnsitz in Ost-Berlin hatten, im Festhalten an der Einheit des Bistums stets unterstützt. - Bis 1972 durfte der Bischof von Berlin nur an drei bzw. vier Tagen im Monat den Westteil des Bistums besuchen. Ab 1973 genehmigten die DDR-Behörden dreißig West-Berlin-Tage pro Quartal.

(Arbeitsstelle für Zeitgeschichte, Ursula Pruß)