Neuregelung des Spendenrechts

Der Bundestag hat am 21. September 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgeschaftlichen Engagements" verabschiedet. Dieses Gesetz sieht insbesondere Steuererleichterungen für Spender und Stifter vor.

Das neue Gesetz hat auch für die Katholische Kirche in Deutschland Auswirkungen. Das Erzbistum Berlin hat die bisherigen Regelungen überarbeitet und als Handreichung zusammengestellt.